Nov 05 2008
BAG: Betriebsübergang in der Insolvenz – Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis in der „Freistellungsphase“
Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 54/07 – hat entschieden, dass bei einem Betriebsübergang gemäß dem Altersteilzeitgesetz gestaltete Arbeitsverhältnisse nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann auf den Betriebserwerber übergehen, wenn im sog. „Blockmodell“ die Arbeitsphase schon vor dem Betriebsübergang abgeschlossen war. Das gilt grundsätzlich auch bei einem Betriebserwerb nach Eröffnung der Insolvenz. In diesem Fall sind aber die bereits erarbeiteten Vergütungsansprüche des nicht mehr arbeitspflichtigen Altersteilzeit-Arbeitnehmers Insolvenzforderungen, für die der Betriebserwerber nicht haftet.
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