Archive for the 'Geringfügige Beschäftigung' Category

Mai 15 2008

ArbG Dortmund: Kik zur Nachzahlung von Lohn für Minnijobberin

Das Arbeitsgericht Dortmund hat am 14.05.2008 nach einem Bericht von NRW-Justiz den Textildiscounter Kik zur Nachzahlung von höherem Lohn für eine Minijobberin verurteilt. Die Mitarbeiterin ist bei ihrem Verlangen auf Lohnnachzahlung für insgesamt vier Jahre von der Gewerkschaft ver.di unterstützt worden.

Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht. Dieser Betrag liege um ca. 50 % unter dem Tariflohn. Nach Auffassung des Gerichts liegt der angemessene Lohn zwischen zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Dieser ist nun nachzahlen.

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Mai 11 2008

LAG Baden-Würtenberg: Arbeitgeber muss keine Sozialversicherungsbeiträge für Aushilfskraft mit mehreren Minijobs nachzahlen

Der 5. Senat des Landessozialgerichts hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, wenn eine bei ihm auf geringfügiger Basis beschäftigte Aushilfskraft nebenher bei anderen Arbeitgebern noch weitere geringfügige Beschäftigungen ausübt und daher die gesetzliche Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze eintritt (Urteil des Landessozialgerichts vom 09.04.2008, Az.: L 5 R 2125/07).

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Apr 11 2008

BAG: Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung?

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wer bei einem Minijob die pauschale Lohnsteuer zu zahlen hat, wenn nach Tarif bezahlt wird.

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