Mai 15 2008

ArbG Dortmund: Kik zur Nachzahlung von Lohn für Minnijobberin

Published by at 15:38 under Geringfügige Beschäftigung and tagged: , , ,

Das Arbeitsgericht Dortmund hat am 14.05.2008 nach einem Bericht von NRW-Justiz den Textildiscounter Kik zur Nachzahlung von höherem Lohn für eine Minijobberin verurteilt. Die Mitarbeiterin ist bei ihrem Verlangen auf Lohnnachzahlung für insgesamt vier Jahre von der Gewerkschaft ver.di unterstützt worden.

Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht. Dieser Betrag liege um ca. 50 % unter dem Tariflohn. Nach Auffassung des Gerichts liegt der angemessene Lohn zwischen zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Dieser ist nun nachzahlen.

Die ver.di Geschäftsführerin des Bezirks Mülheim-Oberhausen, Henrike Greven, äußerte sich erfreut über das Urteil. «Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass es sich bei den auffällig niedrigen Entlohnungen bei Kik um eine sittenwidrige Entlohnung handelt», sagte Greven.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Tip:

Es steht zu erwarten, dass Kik in die Berufung geht. Die Arbeitsgericht in Schleswig Holstein haben – im Fall einer auszubildenden zur Krankenpflegerin allerdings schon genau so entschieden und bei der Urteilsbegründung auf den großen Unterschied zum Tariflohn verwiesen.
Wenn Sie Zweifel an ihrer Lohnhöhe haben lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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