Mai 15 2008

ArbG Dortmund: Kik zur Nachzahlung von Lohn für Minnijobberin

Das Arbeitsgericht Dortmund hat am 14.05.2008 nach einem Bericht von NRW-Justiz den Textildiscounter Kik zur Nachzahlung von höherem Lohn für eine Minijobberin verurteilt. Die Mitarbeiterin ist bei ihrem Verlangen auf Lohnnachzahlung für insgesamt vier Jahre von der Gewerkschaft ver.di unterstützt worden.

Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht. Dieser Betrag liege um ca. 50 % unter dem Tariflohn. Nach Auffassung des Gerichts liegt der angemessene Lohn zwischen zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Dieser ist nun nachzahlen.

Continue Reading »

Kommentare deaktiviert für ArbG Dortmund: Kik zur Nachzahlung von Lohn für Minnijobberin