Mai
27
2008
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Übersendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn einen von ihm bereits unterzeichneten schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Bitte um Rücksendung eines unterzeichneten Exemplars, kann der Arbeitnehmer das Vertragsangebot des Arbeitgebers grundsätzlich nur durch die Unterzeichnung der Urkunde annehmen. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden.
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Mai
15
2008
Das Arbeitsgericht Dortmund hat am 14.05.2008 nach einem Bericht von NRW-Justiz den Textildiscounter Kik zur Nachzahlung von höherem Lohn für eine Minijobberin verurteilt. Die Mitarbeiterin ist bei ihrem Verlangen auf Lohnnachzahlung für insgesamt vier Jahre von der Gewerkschaft ver.di unterstützt worden.
Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht. Dieser Betrag liege um ca. 50 % unter dem Tariflohn. Nach Auffassung des Gerichts liegt der angemessene Lohn zwischen zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Dieser ist nun nachzahlen.
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Mai
11
2008
Der 5. Senat des Landessozialgerichts hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, wenn eine bei ihm auf geringfügiger Basis beschäftigte Aushilfskraft nebenher bei anderen Arbeitgebern noch weitere geringfügige Beschäftigungen ausübt und daher die gesetzliche Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze eintritt (Urteil des Landessozialgerichts vom 09.04.2008, Az.: L 5 R 2125/07).
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