Archive for Mai, 2008

Mai 27 2008

BAG:Befristung eines Arbeitsvertrags – Schriftformerfordernis

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Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Übersendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn einen von ihm bereits unterzeichneten schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Bitte um Rücksendung eines unterzeichneten Exemplars, kann der Arbeitnehmer das Vertragsangebot des Arbeitgebers grundsätzlich nur durch die Unterzeichnung der Urkunde annehmen. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden.

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Mai 15 2008

ArbG Dortmund: Kik zur Nachzahlung von Lohn für Minnijobberin

Das Arbeitsgericht Dortmund hat am 14.05.2008 nach einem Bericht von NRW-Justiz den Textildiscounter Kik zur Nachzahlung von höherem Lohn für eine Minijobberin verurteilt. Die Mitarbeiterin ist bei ihrem Verlangen auf Lohnnachzahlung für insgesamt vier Jahre von der Gewerkschaft ver.di unterstützt worden.

Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht. Dieser Betrag liege um ca. 50 % unter dem Tariflohn. Nach Auffassung des Gerichts liegt der angemessene Lohn zwischen zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Dieser ist nun nachzahlen.

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Mai 11 2008

LAG Baden-Würtenberg: Arbeitgeber muss keine Sozialversicherungsbeiträge für Aushilfskraft mit mehreren Minijobs nachzahlen

Der 5. Senat des Landessozialgerichts hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, wenn eine bei ihm auf geringfügiger Basis beschäftigte Aushilfskraft nebenher bei anderen Arbeitgebern noch weitere geringfügige Beschäftigungen ausübt und daher die gesetzliche Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze eintritt (Urteil des Landessozialgerichts vom 09.04.2008, Az.: L 5 R 2125/07).

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