Jul 31 2008

BAG: Zum gesetzlichen Teilzeitanspruch bei einer Betriebsvereinbarung

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Das Bundesarbeitsgericht – 9 AZR 313/07 – hat entschieden, dass Arbeitnehmer nach § 8 TzBfG Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung ihrer Arbeitszeit haben. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn ihm betriebliche Gründe entgegenstehen. Aus einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung zur Regelung der Lage der Arbeitszeit im Betrieb können sich Gründe ergeben, auf Grund derer der Arbeitgeber die Zustimmung zu der vom Arbeitnehmer gewünschten Neuverteilung der Arbeitszeit verweigern kann.

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