Mai 11 2008

LAG Baden-Würtenberg: Arbeitgeber muss keine Sozialversicherungsbeiträge für Aushilfskraft mit mehreren Minijobs nachzahlen

Der 5. Senat des Landessozialgerichts hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, wenn eine bei ihm auf geringfügiger Basis beschäftigte Aushilfskraft nebenher bei anderen Arbeitgebern noch weitere geringfügige Beschäftigungen ausübt und daher die gesetzliche Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze eintritt (Urteil des Landessozialgerichts vom 09.04.2008, Az.: L 5 R 2125/07).

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Apr 11 2008

BAG: Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung?

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wer bei einem Minijob die pauschale Lohnsteuer zu zahlen hat, wenn nach Tarif bezahlt wird.

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